Preise

Mein Honorar beträgt für: 60 Minuten/ 100 Euro

Jede weitere Stunde wird anteilig berechnet. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung.

 

Terminabsagen

Vereinbarte Termine können telefonisch bis zu 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage behalte ich mir vor, eine Ausfallpauschale von 50 Euro zu berechnen.

 

Kostenübernahme

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden die Kosten für meine Leistungen in der Regel leider nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, in die Heilpraktikerleistungen eingeschlossen sind, besteht die Möglichkeit sich den Regelsatz für Psychotherapie gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker erstatten zu lassen.

Manche private Krankenversicherungen übernehmen Leistungen von Heilpraktikern anteilig oder vollständig, wenn dies in dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag vereinbart ist.

Bitte klären Sie vorab mit ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerkosten übernommen werden. Besonders zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Kostenübernahme für Heilpraktiker für Psychotherapie (nicht Naturheilkunde) handelt.

 

Vorteile für Selbstzahler

Es gibt auch Vorteile die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen.

Schnelle Unterstützung: Normalerweise ist es möglich, innerhalb von zwei bis vier Wochen einen Termin bei mir zu vereinbaren.

Freie Wahl der Methoden: Mit meinem integrativen Ansatz von Psychotherapie stehen mir deutlich mehr individuell einsetzbare Methoden zur Verfügung als nur die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Richtlinienverfahren.

Anonymität: Ihre Daten werden nicht bei der Krankenkasse oder einer anderen Behörde dokumentiert, was bedeutet, dass Sie keinerlei Bedenken bezüglich einer möglichen Vorbelastung haben brauchen, beispielsweise bei Versicherungsabschlüssen oder bevorstehenden Verbeamtungen.

Keine Wartezeit: Als Selbstzahler entfällt die übliche Zwei-Jahres-Sperrfrist der Krankenkassen. Diese Regelung kann dazu führen, dass Sie nach Abschluss oder Abbruch einer Psychotherapie erst nach zwei Jahren wieder Anspruch auf eine kassenzugelassene Therapie haben.